Julia Pudenz
Expertin für Datenschutz,
Datensicherheit und
Cybersecurity
WILLKOMMEN BEI JUNO
Wer Daten
hat, muss sie
schützen.
WILLKOMMEN BEI JUNO
Wer Daten
hat, muss sie schützen.

DATENSCHUTZ UND
-SICHERHEIT FÜR START-UPS, SELBSTÄNDIGE
UND UNTERNEHMEN

ZERTIFIZIERTE DATENSCHUTZ­AUDITORIN
(TÜV)
BUNDESWEITES EXPERT:INNEN-
NETZWERK
Meine Fachgebiete
Schildern Sie mir Ihr Anliegen und ich helfe  Ihnen gerne weiter.
Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt und nicht an Dritte weitergeleitet.
Kontaktieren Sie Juno (Pudenz) Datenschutzauditorin
Vom kostenfreien Erstgespräch
zur langjährigen Partnerschaft
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KOSTENFREIES ERSTGESPRÄCH
INFO

In einem ersten kostenfreien Gespräch ermitteln wir gemeinsam Ihren Bedarf an Unterstützung und analysieren, wie ich Sie am besten in puncto Datenschutz unterstützen kann.

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ANGEBOTS- ERSTELLUNG
INFO

Nach meiner Erstanalyse aller datenschutzrelevanten Prozesse – oder wenn Ihr Bedarf schon feststeht – erstelle ich Ihnen ein Angebot über meine Leistungen als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit.

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WEITERE VORGEHENSPLANUNG
INFO

Auf Grundlage der Bedarfsanalyse priorisiere ich Themengebiete und Aufgaben, die als roter Faden für die Umsetzung der geplanten Prozesse dienen.

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FACHGERECHTE UMSETZUNG
INFO

Als benannte Datenschutzbeauftragte unterstütze und berate ich Sie vor Ort beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes von den relevanten Verträgen über die Dokumentation bis hin zur Mitarbeiter:innenschulung.

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LAUFENDE BETREUUNG
INFO

Auf Wunsch begleite ich Sie dauerhaft auf dem Weg zur DSGVO-Konformität und stehe Ihrem Unternehmen langfristig als externe Datenschutzbeauftragte in allen Angelegenheiten rund um das Thema Datenschutz und Datensicherheit zur Seite.

Das Juno-Prinzip
Juno Datenschutz - Portrait Frau Pudenz
Datenschutz
auf Augenhöhe

Daten sind ein wertvolles Gut. Sie enthalten Informationen von und über Menschen, die Auskunft über sehr persönliche Lebensumstände geben können: von Kontakt- und Adressdaten über Konto- und Finanzinformationen bis hin zu Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Gesundheitsfakten oder individuelle Vorlieben.

Deshalb ist mir Datenschutz wichtig, denn er gibt jeder und jedem Einzelnen das Recht, selbst darüber zu entscheiden, was mit seinen personenbezogenen Daten geschieht. Dieser Umgang mit privaten Informationen gehört zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das in Deutschland im Grundgesetz verankert ist.

Datenschutz ist kein Zustand, sondern ein Prozess, der ständig aktualisiert und neuen Gegebenheiten angepasst werden muss. Dafür bin ich da!

Ich unterstütze Sie dabei, diesen Schutz umfassend und gesetzeskonform in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Als Datenschutzexpertin helfe ich Ihnen, Ihre Daten vor Zugriff und Missbrauch zu schützen und berate Sie umfassend zu sinnvollen Sicherheitskonzepten, die zu Ihrer Branche und Ihrem Budget passen.

Ich bin persönlich und regelmäßig für Sie vor Ort, habe stets aktuelle Hinweise und Updates für Sie parat und bin bei Fragen gut für Sie erreichbar.

Häufige Fragen

Grundsätzlich müssen laut DSGVO erst Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeiter:innen, die regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung (Erhebung und Nutzung) beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten benennen.

Aber: Unabhängig von der Mitarbeiter:innenzahl gilt diese Pflicht auch dann,

  • wenn besondere Arten von personenbezogenen Daten (z. B. über politische oder religiöse Überzeugungen, Ethnie und Rasse, Gesundheit und Sexualleben) verarbeitet werden
  • oder wenn Sie Daten geschäftsmäßig übermitteln oder zur geschäftsmäßigen Markt- und Meinungsforschung verarbeiten.

Ja, auf jeden Fall. Immer dann, wenn Sie mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen, müssen Sie bestimmte Vorgaben erfüllen. Zu diesen Daten zählen auch schon E-Mail-Adressen von Ansprechpartner:innen oder Kund:innen.

Ich berate Sie gern zu den Details!

Die Antwort darauf findet sich in Art. 4 Nr. 2 DSGVO: Zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten gehört das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung von Daten.

Immer dann, wenn diese Vorgänge durch automatisierte Verfahren stattfinden, spricht man von „automatisierter Verarbeitung“.

Im Grunde ist sie für alle sinnvoll, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben!

Es lohnt sich für Unternehmen jeder Branche und Größe, Datenschutz-Beratung von Expert:innen in Anspruch zu nehmen. Denn mit Inkrafttreten der DSGVO wurde der Bußgeldrahmen für entsprechende Verstöße deutlich erhöht: auf bis zu 20 Millionen Euro oder für Unternehmen auf bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Hier ist eine gute Beratung auf jeden Fall preiswerter!

Jain. Denn selbst dann, wenn zwei Unternehmen aus der gleichen Branche kommen, hat jedes von ihnen andere Vorgehensweisen, interne Vorgaben oder verwendete Software und damit einen anderen Stand und Schwerpunkte in Bezug auf den nötigen Datenschutz.

Nein.

Auch wenn ein Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeiter:innen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut ist, benötigt es mehr als nur eine Datenschutzerklärung auf der Website. Ergänzend sind u.a. folgende Maßnahmen nötig:

  • schriftliche Dokumentationen: z. B. von den Verarbeitungen personenbezogener Daten, technische und organisatorische Maßnahmen oder eine Dienstleister:innenübersicht inkl. benötigter Verträge
  • die Erstellung eines Datenschutzkonzeptes
  • transparente Informationen für Kund:innen und Kooperationspartner:innen
  • ein Krisenmanagement bei Datenpannen
  • ein datenschutzkonformer Auftritt für Website und Social-Media-Kanäle
  • Mitarbeiter:innenschulungen

Dazu gibt es aktuell immer wieder neue Rechtsprechungen mit bisher unterschiedlichen Ansichten der Gerichte – inklusive erster erfolgreicher Abmahnungen, die sich auf fehlerhafte Datenschutzerklärungen beziehen.

Die größte Gefahr geht hierbei von Konkurrenz- und Wettbewerbsunternehmen sowie gekündigten Mitarbeiter:innen aus. Deshalb empfehle ich in jedem Fall immer einen datenschutzkonformen Internetauftritt, um auf der sicheren Seite zu sein.

Sehr gern helfe ich Ihnen dabei, dies umzusetzen!

Ja, das tun sie.

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO 2018 wurden bereits mehrfach Bußgelder auch gegen kleine Firmen verhängt – denn auch diese sind zur Umsetzung der DSGVO verpflichtet und im Zweifelsfall dafür haftbar zu machen.

Ja, denn es gilt das sogenannte Marktortprinzip: Dem Geltungsbereich der DSGVO unterliegen sowohl die in der EU niedergelassenen Unternehmen als auch diejenigen, die in einem Drittland ansässig sind, aber gleichzeitig gegenüber EU-Bürger:innen ihre Dienste anbieten oder Daten von EU-Bürger:innen verarbeiten.

Ja, das ist immer nötig. Denn die betroffenen Personen haben ein Recht darauf nachvollziehen zu können, wer welche Daten über sie verarbeitet und aus welchem Grund.

Ein:e gute:r Datenschutzbeauftragte:r muss für die seriöse Erfüllung aller Aufgaben verschiedene Anforderungen erfüllen, die in Artikel 37 und 39 der DSGVO formuliert sind:

  • Beratung bei allen Fragen rund um Datenschutzvorschriften und -verpflichtungen
  • Überwachung der Einhaltung sämtlicher relevanter Datenschutzvorgaben
  • Zusammenarbeit und Kommunikation mit Aufsichtsbehörden

Diese Anforderungen erfülle ich in vollem Umfang und bringe darüber hinaus weitere Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen mit. Dazu gehören:

  • nachweisbare Fachkunde (in Datenschutzrecht und Datenschutzpraxis)
  • Interesse an Weiterbildungen sowie an stets aktuellen Kenntnissen zu rechtlichen Vorgaben, juristischen Urteilen und dergleichen
  • grundlegendes Know-how in juristischen Fragen
  • IT- und betriebswirtschaftliche Kenntnisse
  • eine zuverlässige und unabhängige Arbeitsweise

Zudem verfüge ich über ein gutes bundesweites Expert:innen-Netzwerk aus den Bereichen Datenschutz, IT- Security und Recht und bin Mitglied in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD e. V.), dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD e. V.), sowie in der Allianz für Cybersicherheit.

Referenzen
MITGLIEDSCHAFTEN
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